Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt entscheidet über Rechtsformänderung des Darmstädter Klinikums

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Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird in der Sitzung am kommenden Mittwoch (22.04.09) über die Eckpunkte zur Rechtsformänderung des Klinikums Darmstadt diskutieren und über die Umwandlung des Eigenbetriebs Klinikum in eine gemeinnützige GmbH entscheiden. „Damit ist die Entscheidung verbunden, das Klinikum Darmstadt nicht zu privatisieren. Das Klinikum bleibt vollständig in kommunaler Hand. Die geänderte Rechtsform ermöglicht aber straffere Führungsstrukturen, schnellere Entscheidungswege und erhöht die Wettbewerbsfähigkeit des Klinikums. Die Stadt als Alleingesellschafter der künftigen gemeinnützigen GmbH behält den direkten Einfluss auf das Klinikum als ihr Unternehmen. Diese Rechtsform ist die von Krankenhäusern vergleichbarer Größe unter kommunaler Trägerschaft am häufigsten gewählte Form“, erläutert Darmstadts Klinikdezernent Dr. Dierk Molter. Der Magistrat wird in der gleichen Sitzung auch die Form der Beteiligung der Arbeitnehmer im künftigen Aufsichtsrat des Klinikums nach Umsetzung der Rechtsformänderung festlegen. Drei Varianten stehen zur Diskussion:
1. Die Hälfte der Sitze des Aufsichtrates wird mit Arbeitnehmervertretern besetzt.
2. Ein Drittel der Sitze des Aufsichtrates wird mit Arbeitnehmervertretern besetzt; bei Entscheidungen zur Übertragung von Gesellschaftsanteilen der GmbH an nichtöffentliche Träger oder bei Ausgründungen aus der neu gegründeten Krankenhaus-GmbH ist eine Zustimmung von mehr als zwei Dritteln der Mitglieder nötig.
3. Ein Drittel der Sitze des Aufsichtrates wird mit Arbeitnehmervertretern besetzt.

„Mit allen drei Modellen, die der Magistrat diskutieren wird, sind die Arbeitnehmervertreter besser gestellt als zurzeit. In der jetzt noch
existierenden Betriebskommission des Klinikums sind nur zwei der zwölf Mitglieder Vertreter der Klinikmitarbeiter. Für welches der drei Modelle sich der Magistrat auch entscheiden wird: Im zukünftigen Vorstand werden die Arbeitnehmervertreter mindestens über eine Drittelparität verfügen“, so Klinikdezernent Dr. Dierk Molter.

Die endgültige Fassung des Gesellschaftsvertrages, des Personalüberleitungstarifvertrages und des Ausgliederungsplanes werden dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung noch zu einem späteren Zeitpunkt zur Beschlussfassung vorgelegt.

Quelle: Stadt Darmstadt – Pressestelle – Pressedienst


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